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Stadt Pulheim

Ab morgen Regelungen der Inzidenzstufe 2

2.6.2021: Weil die 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Erft-Kreis stabil unter 50 liegt, greift ab dem morgigen Donnerstag, 3. Juni 2021, die Stufe 2 (Inzidenzwert von 50 bis 35,1) der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.

  • So gilt ab morgen unter anderem: 

    • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt; außerdem für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten.
    • Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, dürfen nun eine Person pro angefangenen 10 Quadratmeter Geschäftsfläche einlassen (ohne Terminbuchung; keine Testpflicht).
    • Veranstaltungen in Innenräumen, wie zum Beispiel Konzerte oder Theateraufführungen sowie Kinobesuche, sind mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Negativtest wieder gestattet. 
    • Private Veranstaltungen (keine Partys) sind im Freien mit bis zu 100 Personen möglich; innen bis zu 50 Gäste mit Negativtest.
    • Außengastronomie ist ohne Negativtest möglich; für eine Öffnung der Innengastronomie besteht dagegen Test- und Platzpflicht. 
    • Bei Übernachtungsangeboten zu privaten Zwecken ist ein Negativtest weiter Voraussetzung; die volle gastronomische Versorgung ist für private Gäste wieder erlaubt. 

    Weitere Lockerungen treten bei stabilen Inzidenzwerten von 35 oder weniger in Kraft. Dann greift die Stufe 1 der Corona-Schutzverordnung. Einen Überblick über die Inzidenzeinstufungen sowie die dann gültigen Regelungen gibt es auch online unter  www.mags.nrw.de/inzidenzstufen (Öffnet in einem neuen Tab)

  • Aktuelle Lage in der Stadt Pulheim

    Wie der Rhein-Erft-Kreis mitteilt, liegt die Zahl der bestätigten Coronavirus-Infektionen im gesamten Pulheimer Stadtgebiet bei aktuell 55 Fällen. In häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 66 Menschen (Stand: 15 Uhr). 

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