Die Inzidenz im Rhein-Erft-Kreis liegt derzeit bei 177,6 (Stand 23. April 2021). Dies ist der Wert, der auch für Pulheim als kreisangehörige Kommune maßgeblich ist. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wird in geeigneter Weise bekannt geben, ab welchem Tag diese Regeln gelten. Diese Bekanntmachung liegt der Stadtverwaltung derzeit noch nicht vor.
- Schulen: Ab einer Inzidenz von 100 gehen die Schulen in den Wechselunterricht, ab einem Wert von 165 ist grundsätzlich kein Präsenzunterricht mehr zulässig.
- Private Zusammenkünfte sind sowohl im öffentlichen als auch privaten Raum nur noch für Angehörige eines Hausstandes und einer weiteren Person gestattet. Kinder bis 14 Jahren werden bei dieser Regel nicht einbezogen.
- Friseur- und Fußpflegedienstleistungen dürfen angeboten werden, alle weiteren körpernahen Dienstleistungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Allerdings müssen Kundinnen und Kunden einen negativen Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
- Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr des Folgetags gelten Ausgangsbeschränkungen. Nur in Ausnahmefällen – etwa für den Weg zu oder von der Arbeit oder Notfälle – darf man in dieser Zeit unterwegs sein. Allerdings ist es möglich, zwischen 22 Uhr und 24 Uhr alleine den Hund auszuführen oder Sport zu treiben.
- Handel: Das Click & Collect bleibt bei Geschäften mit Waren des nicht alltäglichen Bedarfs grundsätzlich möglich.
- Sport: Erlaubt ist kontaktloser Sport alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstands. Kinder bis einschließlich 14 Jahren dürfen in einer Gruppe mit maximal fünf Kindern Sport treiben.
- Die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen, Außer-Haus-Service ist jedoch möglich. Nach 22 Uhr darf das Essen allerdings nur noch ausgeliefert und nicht mehr selbst abgeholt werden.