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Stadt Pulheim

Aktualisierte Corona-Schutzverordnung

27.5.2021: Ab morgen, 28. Mai 2021, tritt die aktualisierte Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft, die drei Inzidenzeinstufungen vorsieht.

    • Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum werden erweitert auf die Zulässigkeit von Zusammenkünften von zwei Haushalten ohne Personenbegrenzung.
    • Alle Geschäfte dürfen öffnen. Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, dürfen nur eine Person pro angefangenen 20 Quadratmeter Geschäftsfläche einlassen. Eine Terminbuchung ist nicht mehr notwendig und auch die Testpflicht entfällt.
    • Alle Dienstleistungen sind wieder erlaubt, auch die körpernahen. Es ist während der Erbringung durchgehend eine Maske zu tragen. Wenn dies nach der Natur der Dienstleistung nicht möglich ist, müssen sowohl die Kunden als auch die Dienstleistungserbringer einen negativen Test haben beziehungsweise geimpft oder genesen sein.
    • Kontaktfreier Sport im Freien ist mit bis zu 25 Personen gestattet.
    • Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und negativem Testergebnis sowie Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit möglich. Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind unter bestimmten Auflagen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn ein Negativtest vorliegt.
    • Mit Negativtest dürfen wieder kleinere Außeneinrichtungen wie Minigolfplätze, Kletterparks, Hochseilgarten sowie Freibäder zur Sportausübung und unter Begrenzung der Besucherzahl öffnen.
    • Außengastronomie ist möglich, wenn sowohl die Gäste als auch die Bedienungen negativ getestet, geimpft oder genesen sind. Die Plätze sind zuzuweisen.
    • Übernachtungsangebote sind zu privaten (Voraussetzung Negativtest) und dienstlichen Zwecken (Voraussetzung nur besondere Rückverfolgbarkeit) in Hotels und ähnlichen Einrichtungen nun ohne Beschränkung der Kapazität zulässig. 

    Bei einer stabilen Inzidenz von 50 bis 35,1 greift die nächste Stufe 2 mit weiteren Lockerungen. Die neue Stufe 1 gilt bei stabilen Inzidenzwerten von 35 oder weniger. Online sind die Inzidenzeinstufungen sowie die dann gültigen Regelungen unter  www.mags.nrw.de/inzidenzstufen (Öffnet in einem neuen Tab) abrufbar. 

  • Aktuelle Lage in der Stadt Pulheim

    Wie der Rhein-Erft-Kreis mitteilt, liegt die Zahl der bestätigten Coronavirus-Infektionen im gesamten Pulheimer Stadtgebiet bei aktuell 70 Fällen. In häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 101 Menschen (Stand: 15 Uhr). 

    Am späten Nachmittag sind die aktuellen Daten – darunter auch der Inzidenzwert –  hier (Öffnet in einem neuen Tab) abrufbar.

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