Informationen zur Grundsteuerreform
25.4.2022: Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer müssen im Rahmen der Grundsteuerreform in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt einreichen.