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Stadt Pulheim

Informationen zur Grundsteuerreform

25.4.2022: Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer müssen im Rahmen der Grundsteuerreform in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt einreichen.

  • Auf der Internetseite der Stadt Pulheim unter  www.pulheim.de (Öffnet in einem neuen Tab) finden die angesprochenen Bürgerinnen und Bürger ein entsprechendes Informationsblatt, das auch Kontaktdaten für weitergehende Informationen beim zuständigen Finanzamt in Bergheim enthält. 

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