Die Schulleitungen der Stadt Pulheim hatten selbst um die Möglichkeit gebeten, vor einem Beschluss des Rates über die Thematik in der Stadtschulleiterkonferenz beraten zu können. Diese findet in der kommenden Woche statt. Darüber hinaus sind die Schulleitungen gebeten, die Schulkonferenzen einzubeziehen. Als Schulträger ist die Stadtverwaltung für die Ausstattung der Schulen zuständig; über den Einsatz einer solchen Technik entscheiden dann jedoch die Lehrerinnen und Lehrer.
In einer ausführlichen Vorlage hat die Verwaltung aufgezeigt, dass die Luftfiltergeräte zwar eine Ergänzung der Mittel zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie darstellen. Allerdings ist weiterhin regelmäßiges Lüften notwendig: Auch bei Einsatz eines solchen Geräts muss alle 20 Minuten für fünf Minuten gelüftet werden. Ebenso bleibt die Maskenpflicht bestehen, und auch die regelmäßigen Testungen werden fortgeführt. Die Anschaffungskosten für die Geräte – sollten sie für alle städtischen Kindertagesstätten, Grundschulen und die Klassen 5 bis 7 der weiterführenden Schulen besorgt werden – lägen bei rund 2,6 Millionen Euro. Hinzu kämen jährliche Folgekosten in Höhe von rund 840.000 Euro.
Eine Förderung käme bei der Anschaffung solcher Geräte für Räume der „Kategorie 2“ in Betracht: Dies sind Räume, die nur eingeschränkt lüftbar sind. Solche Räume gibt es jedoch in den städtischen Schulen und Kitas nicht. Somit ergibt sich keine Möglichkeit, eine Förderung in Anspruch zu nehmen. Die Kosten müssten aus dem Haushalt der Stadt Pulheim gedeckt werden.