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Stadt Pulheim

Beteiligung von Investoren an Folgekosten

13.1.2021: Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung die Verwaltungsrichtlinie „Baulandmanagement im Innenbereich“ einstimmig – bei zwei Enthaltungen – beschlossen.

  • Verwaltungsrichtlinie „Baulandmanagement im Innenbereich“ beschlossen

    Diese Richtlinie regelt bei großen Bauvorhaben im Innenbereich die Beteiligung der Investoren an den Infrastrukturausgaben, die der Stadt aufgrund des Baus entstehen. Damit gemeint sind beispielsweise Kosten für Kindergarten- und Schulplätze. Die Vorgaben betreffen Wohnbauprojekte, für die im Innenbereich vorhandene Bebauungspläne geändert oder neue erstellt werden müssen. Zudem gelten sie erst ab einer Größe von 700 Quadratmetern Bruttogeschossfläche oder ab sieben Wohneinheiten. 

    Die Richtlinie sieht jedoch auch vor, dass besonders soziale oder umweltschützende Vorhaben begünstigt oder sogar freigestellt werden können. Im Anschluss an den Beschluss erfolgte die direkte Anwendung auf ein konkretes Projekt – das „Donatus-Quartier“. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses haben die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, für die Stadt Pulheim auf die Infrastrukturabgabe zu verzichten. Vor einer abschließenden Entscheidung soll die Verwaltung nun mit dem Vorhabenträger eine entsprechende vertragliche Vereinbarung treffen. Diese ist dem Haupt- und Finanzausschuss beziehungsweise dem Rat der Stadt Pulheim zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

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