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Stadt Pulheim

Familienpass jetzt neu beantragen oder verlängern

22.1.2021: Ab sofort können Inhaber bereits ausgestellter Familienpässe der Stadt Pulheim diese für ein weiteres Jahr verlängern.

  • Möglich ist dies telefonisch unter 02238/808-161 oder per E-Mail an marion.ottenpulheimde. Für eine persönliche Vorsprache im Sozialamt ist vorab eine fernmündliche Terminvereinbarung zu treffen.

    Inhaber des Pulheimer Familienpasses profitieren von folgenden Vergünstigungen: 

    • 30 Prozent Ermäßigung auf den Eintrittspreis in die Aquarena
    • 30 Prozent Ermäßigung auf Eintrittskarten von kulturellen, städtischen Veranstaltungen
    • 30 Prozent Ermäßigung der Kurs- und Veranstaltungsgebühren bei der Volkshochschule und der Volkshochschule und Musikschule La Musica
    • 30 Prozent Ermäßigung des kostenpflichtigen Schülertransports
    • 30 Prozent Ermäßigung der Leihgebühren der Pulheimer Bücherei
    • Verzicht auf anfallende Gebühren für die Ausstellung von Kinderausweisen für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr

    Anspruchsberechtigt sind Familien, deren jährliches Brutto-Familieneinkommen 
    61.355 Euro nicht überschreitet, mit:

    • drei oder mehr Kindern.
    • mit zwei und mehr Kindern, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Arbeitslosengeld, aus Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Kapt. 1-4 erzielen.
    • mit einem Kind, bei dem eine Behinderung von wenigstens GdB 50 i. S. des Schwerbehindertengesetzes vorliegt.

    Bei Alleinerziehenden mit einem Kind liegt die Brutto-Familieneinkommensgrenze bei 30.000 Euro.

    Als Kinder gelten auch Schülerinnen und Schüler, Jugendliche, Auszubildende sowie Studentinnen und Studenten, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht beziehungsweise die noch auf der Steuerkarte anerkannt sind.

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