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Stadt Pulheim

Infektionsschutz bei der Bundestagswahl: Maskenpflicht im Wahllokal

22.9.2021: Der Tag der Bundestagswahl am Sonntag, 26. September 2021, rückt näher: Auch wenn die Nachfrage nach der Briefwahl enorm gestiegen ist, werden viele Pulheimer Wählerinnen und Wähler ihre Stimme persönlich im Wahllokal abgeben.

  • Die Verwaltung der Stadt Pulheim weist darauf hin, dass angesichts der Coronavirus-Pandemie im Sinne des allgemeinen Infektionsschutzes folgende Regelungen und Empfehlungen zu beachten sind: 

    • Laut aktueller Coronaschutzverordnung besteht sowohl in, als auch auf dem Weg zu den Wahlräumen grundsätzlich Maskenpflicht. Die 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) kommt bei öffentlichen Wahlen nicht zur Anwendung.
    • Alle Stimmberechtigten werden gebeten, die an den Eingängen der Wahllokale aufgestellten Handdesinfektionsspender zu nutzen und die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten.
    • Das Mitbringen eines eigenen Stiftes zur Wahl wird empfohlen.
    • Tische und sonstige Kontaktflächen werden regelmäßig durch das Wahlhelferteam desinfiziert; das Wahllokal wird kontinuierlich gelüftet.
    • Es sollte ein Abstand von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen eingehalten werden; entsprechende Bodenmarkierungen sind im Wahllokal vorhanden.

    Für Fragen rund um die Bundestagswahl stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros telefonisch unter der Rufnummer 02238/808-617 oder per E-Mail unter  www.wahlenpulheimde zur Verfügung. 

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