In den städtischen Kindertagesstätten wird monatlich ein Essensgeld in Höhe von 46 Euro erhoben. Dieses muss unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme geleistet werden. „Mit dem Erlass setzen wir ein Zeichen der Unterstützung für Familien, die während der Coronavirus-Pandemie besonders gefordert sind“, begründet Bürgermeister Keppeler die Vorlage. Mit dem Verzicht ergibt sich ein Minderbetrag von rund 35.000 Euro, dem jedoch auch geringere Aufwendungen entgegenstehen.
Wie mit den Elternbeiträgen für die Betreuung in der Kindertagespflege, in den Kindertagesstätten und im Offenen Ganztag für den Monat Februar verfahren wird, beraten Verwaltung und Politik, sobald die entsprechenden Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt sind.