Verordnungen und Erlasse
Hier finden Sie Verordnungen und Erlasse zur Coronavirus-Pandemie des Bundes, der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und des Rhein-Erft-Kreises.
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 1. April 2022 in der ab dem 26. Mai 2022 gültigen FassungPDF-Datei301,42 kB
- Anlage 1 zur CoronaSchutzVO vom 01.04.2022 Stand 01.04.2022 - Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen zum Umgang mit der Corona-PandemiePDF-Datei279,01 kB
- Anlage 2 zur CoronaSchutzVO vom 01.04.2022 Stand 01.04.2022 - Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen zum Umgang mit der Corona-PandemiePDF-Datei185,95 kB
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO) vom 24. November 2021 in der ab dem 19. März 2022 gültigen FassungPDF-Datei435,00 kB
- Verordnung zur Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Regelung von Absonderungen nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes (Corona-Test-und-Quarantäneverordnung - CoronaTestQuarantäneVO) vom 24. November 2021 in der ab dem 9. April 2022 gültigen FassungPDF-Datei373,59 kB
- Verordnung zum Aufbau einer Angebotsstruktur zur Ermöglichung von Testungen auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronateststrukturverordnung - CoronaTeststrukturVO) vom 29. September 2021 in der ab dem 19. Februar 2022 gültigen FassungPDF-Datei120,77 kB
- Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAVEinrichtungen) vom 1. April 2022PDF-Datei539,81 kB
Bürgertestungen
Bürgertestungen
Wirtschaft und Handel
Einzelhandel, Handwerker und Dienstleister
Pulheimer Unternehmerinnen und Unternehmer können sich mit ihren Fragen an die Wirtschaftsförderung der Stadt Pulheim wenden. Diese ist erreichbar unter der Rufnummer 02238/808-643 oder per E-Mail unter karin.klingpulheimde.
Trauungen
Trauungen
Im Standesamt der Stadt Pulheim sind Trauungen auch während der Coronavirus-Pandemie weiterhin möglich. Im Trauzimmer sind neben dem Brautpaar und der Standesbeamtin / dem Standesbeamten zwölf weitere Personen zugelassen. Dazu zählen auch Kinder, die einen Sitzplatz benötigen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.