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Stadt Pulheim

Ablauf der Nutzungsrechte an Reihengräbern

Die Nutzungsrechte an zahlreichen Reihengräbern im Stadtgebiet sind abgelaufen. Es handelt sich um Reihen- bzw. Urnenreihengräber, in denen bis zum 31. Dezember 1999 Bestattungen erfolgt sind und deren 20-jährige Ruhefrist abgelaufen ist.

Pulheim, 2. März 2020 – Die Nutzungsrechte an zahlreichen Reihengräbern im Stadtgebiet sind abgelaufen. Es handelt sich um Reihen- bzw. Urnenreihengräber, in denen bis zum 31. Dezember 1999 Bestattungen erfolgt sind und deren 20-jährige Ruhefrist abgelaufen ist. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabmale einschließlich der Fundamente, Einfassungen sowie Bepflanzung, Grablampen und Schalen bis spätestens Montag, 18. Mai 2020, abzuräumen. Erfolgt die Abräumung nicht innerhalb dieser Frist, ist die Friedhofsverwaltung gemäß der Friedhofs- und Bestattungssatzung berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Verantwortlichen abräumen zu lassen. Nicht entfernte Gegenstände gehen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt über.

Für Informationen und Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung telefonisch unter 02238/808-376 zur Verfügung.

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