Pulheim-Brauweiler, 3. Dezember 2020 – Auf der Medardusstraße und Mühlenstraße
– inklusive der Kreuzungsbereiche Mühlenstraße und An der Ronne – müssen Halteverbotszonen eingerichtet werden: Das Halteverbot gilt von Montag,
7. Dezember, 12 Uhr, bis Dienstag, 8. Dezember 2020, 6 Uhr, sowie von Donnerstag,
10. Dezember, 22 Uhr, bis Freitag, 11. Dezember 2020, 9 Uhr. Dies ist notwendig, damit in diesen Zeiträumen ein Schwertransport Baumaschinen zu einem Bauvorhaben in der Mühlenstraße liefern kann.
Schwertransporte: Halteverbotszonen in der Medardusstraße und der Mühlenstraße
Auf der Medardusstraße und Mühlenstraße – inklusive der Kreuzungsbereiche Mühlenstraße und An der Ronne – müssen Halteverbotszonen eingerichtet werden.