Pulheim, 19. März 2020 – Laut Mitteilung des Rhein-Erft-Kreises ist die Zahl der bestätigten Coronavirus-Infektionen im gesamten Pulheimer Stadtgebiet um einen weiteren Fall auf 20 gestiegen.
Heute hat Bürgermeister Frank Keppeler den Ältestenrat – die Spitzen aller im Rat der Stadt Pulheim vertretenen Fraktionen – erneut über die aktuelle Lage informiert. Dabei hat der Ältestenrat einvernehmlich entschieden, die für den 31. März 2020 vorgesehene Ratssitzung nicht stattfinden zu lassen. Besonders eilige Entscheidungen, die keinen Aufschub dulden, werden per Dringlichkeit getroffen. Auch darauf haben sich Verwaltung und Fraktionen verständigt.
„Ich bin sehr dankbar für das Einvernehmen und die Unterstützung, mit der die Ratsfraktionen das Verwaltungshandeln während dieser Krise konstruktiv begleiten“, sagt Bürgermeister Keppeler.
Zu den besonderen Themen der Sitzung gehörte die Frage, wie Familien in dieser schwierigen Situation entlastet werden können. Seit vergangenem Montag, 16. März 2020, ist die Betreuung in der Tagespflege, den Kindertagesstätten und der Offenen Ganztagsbetreuung nur noch für Kinder von Eltern möglich, die in Schlüsselfunktionen arbeiten. Dies hatte das Land Nordrhein-Westfalen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie verfügt. Zur Frage, wie mit den Gebühren zu verfahren ist, gibt es bislang noch keine Regelung des Landes. „Die Familien benötigen jedoch möglichst schnell Klarheit, deshalb prüfen und berechnen wir selbstverständlich bereits die Möglichkeiten, die uns als Kommune zur Verfügung stehen“, fügt Bürgermeister Keppeler hinzu. Der Ältestenrat wird deshalb zeitnah wieder zusammenkommen und über konkrete Vorschläge beraten.
Pulheimer Unternehmen
Der Bürgermeister und die Fraktionsspitzen haben auch über die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie gesprochen. Fest steht: Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Pandemie können Gewerbetreibende auf Antrag Gewerbesteuervorauszahlungen – unter bestimmten Voraussetzungen auch erst nach Prüfung durch das Finanzamt – herabsetzen lassen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, für alle festgesetzten Abgaben (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Abfallgebühren, Abwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren) Anträge auf Stundungen zu stellen. Selbstverständlich wird auf Antrag dann auch geprüft, inwieweit ein Erlass von Stundungszinsen möglich ist, wenn die Stundung wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten durch die Coronavirus-Pandemie gewährt wurde. Sofern weitergehende Maßnahmen vom Gesetzgeber auf den Weg gebracht werden, wird darüber entsprechend informiert.
Für Fragen stehen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Steuerabteilung unter den Telefonnummern 02238/808-208, -410 und -440 zur Verfügung.
Restaurants und Speisegaststätten
Laut aktueller Erlasslage dürfen Restaurants und Speisegaststätten unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen – beispielsweise Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl sowie Vorgaben für Mindestabstände zwischen den Tischen – zwischen 6 Uhr und 15 Uhr öffnen.
Verzicht auf offizielle Besuche der Jubilare
Ebenfalls aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in der Coronavirus-Pandemie müssen die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher bis auf Weiteres leider auf persönliche Besuche bei den Bürgerinnen und Bürger verzichten, die ein Ehejubiläum oder einen besonderen Geburtstag feiern.