Pulheim, 18. März 2020 – Die Zahl der bestätigten Coronavirus-Infektionen in Pulheim (gesamtes Stadtgebiet) ist laut Mitteilung des Rhein-Erft-Kreises um einen Fall auf 19 gestiegen.
Darüber hinaus hat die Landesregierung die gestrigen Entscheidungen noch einmal konkretisiert und verschärft. Bürgermeister Frank Keppeler hat deshalb heute den Stab außergewöhnliche Ereignisse (SaE) erneut einberufen, um die aktuellen Bestimmungen auszuwerten und für Pulheim entsprechende Festlegungen zu treffen.
Einzelhandel:
Nicht zu schließen ist nach der aktuellen Erlasslage der Einzelhandel für
- Lebensmittel
- Wochenmärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Tankstellen
- Banken und Sparkassen
- Poststellen
- Frisöre
- Reinigungen
- Waschsalons
- Zeitungsverkauf
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
- Großhandel
Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen nicht mehr öffnen. Handwerker und Dienstleister dürfen allerdings weiterhin tätig sein.
Für Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken und Geschäfte des Großhandels gilt eine erweiterte Öffnungszeit: Bis auf Weiteres dürfen die genannten Händler an Sonn- und Feiertagen von 13 Uhr bis 18 Uhr öffnen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.
„Wir wissen, dass diese Einschränkungen für viele Pulheimer Geschäftsleute mit erheblichen wirtschaftlichen Verlusten verbunden sind“, sagt Bürgermeister Frank Keppeler. Pulheimer Unternehmerinnen und Unternehmer können sich mit ihren Fragen an die Wirtschaftsförderung der Stadt Pulheim wenden. Diese ist erreichbar unter der Rufnummer 02238/808-499 oder per E-Mail unter sebastian.wagnerpulheimde.
Trauerfeiern
Der Stab außergewöhnliche Ereignisse hat sich außerdem heute noch einmal mit der Thematik von Trauerfeiern beschäftigt. Die Trauerhallen sind bereits geschlossen. Der Stab weist ausdrücklich darauf hin, dass Beerdigungen derzeit in möglichst kleinem Rahmen stattfinden sollen und bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten sind. Dazu gehört es auch, Hygieneregeln zu beachten und den entsprechenden Abstand zu halten.
Schadstoffmobil
Das Schadstoffmobil wird derzeit nicht im Einsatz sein. Die im städtischen Abfall-Kalender veröffentlichten Termine sind bis auf Weiteres ungültig.
Öffentliche Toiletten
Die öffentlichen Toiletten an den Bahnhöfen und auf den Friedhöfen werden für die nächste Zeit geschlossen.