Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass stets pfleglich mit den Bäumen umzugehen ist und das Pflücken von städtischen Bäumen auf öffentlichen Grünflächen nur zum Eigenbedarf erlaubt ist. Da das Fallobst Tieren zu Gute kommt, sollten die Bäume nicht vollständig abgeerntet werden. Das Obstpflücken erfolgt auf eigene Gefahr.
(25. September 2024)