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Stadt Pulheim

Anmeldesituation an den städtischen weiterführenden Schulen

An den vier weiterführenden Schulen der Stadt Pulheim stehen nach den Sommerferien für alle angemeldeten Pulheimer Schülerinnen und Schüler Plätze in der Jahrgangsstufe 5 zur Verfügung.

Bürgermeister Keppeler: Alle Pulheimer Kinder erhalten einen Platz

Gründe dafür sind vor allem die beschlossene Erweiterung der Zügigkeit an der Gesamtschule Pulheim und das an allen Schulen geltende Stadtkinderprinzip. „Als Schulträger ist es der Stadt Pulheim durch die richtigen Weichenstellungen gelungen, ausreichend Plätze für Pulheimer Mädchen und Jungen an den weiterführenden Schulen zur Verfügung zu stellen“, sagt Bürgermeister Frank Keppeler zur Anmeldesituation.

An den weiterführenden Schulen der Stadt Pulheim gibt es in der Jahrgangsstufe 5 im nächsten Schuljahr insgesamt 555 Schulplätze. Angemeldet wurden 650 angehende Fünftklässler, von denen 529 aufgenommen werden konnten, darunter 415 Schülerinnen und Schüler aus dem Pulheimer Stadtgebiet. Unter den 121 Ablehnungen sind mehrheitlich Kinder aus Köln, darüber hinaus Schülerinnen und Schüler aus Bergheim und Frechen. Am Abtei-Gymnasium Brauweiler und an der Gesamtschule lagen mehr Anmeldungen als Plätze vor; an der Marion-Dönhoff-Realschule gibt es noch freie Plätze.


In seiner Sitzung im Dezember 2021 hatte der Rat der Stadt Pulheim einstimmig die Einführung des sogenannten Stadtkinderprinzips für die Gesamtschule Pulheim ab dem kommenden Schuljahr beschlossen. Damit gilt nun am Abtei-Gymnasium in Brauweiler, an der Gesamtschule Pulheim in Brauweiler, am Geschwister-Scholl-Gymnasium in Pulheim sowie an der Marion-Dönhoff-Realschule in Pulheim, dass grundsätzlich zunächst Kinder aus dem Stadtgebiet aufgenommen werden müssen. Für die Gesamtschule Pulheim gilt dies auch für Frechener Schülerinnen und Schüler, da die Stadt Frechen über keine Gesamtschule verfügt. Darüber hinaus wird an der Gesamtschule zum kommenden Schuljahr ein weiterer Zug geschaffen. Auch diesen Beschluss hatte der Rat einstimmig beschlossen.

(31. März 2022)

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