Dazu gehört, dass Branntwein, branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel nur an Jugendliche ab 18 Jahren ausgegeben werden dürfen. Dies gilt auch für Tabakwaren. Wein, Bier und ähnliche Getränke mit geringem Alkoholgehalt dürfen hingegen schon an Jugendliche ab 16 Jahren ausgeschenkt werden.
Jugendamt gibt Hinweise zum richtigen Verhalten
Darüber hinaus ist das Jugendamt Ansprechpartner für Erziehungsberechtigte, die mit ihren Kindern das Thema „Alkohol“ besprechen möchten. Dort erhalten Eltern und Erziehungsberechtigte auch Tipps und Hinweise zum richtigen Verhalten, die sie an die Kinder und Jugendlichen vermitteln können: Denn klare Regeln und Absprachen helfen, ohne Alkoholkonsum Karnevalstage mit Spaß an der Freude zu verbringen. Für Rückfragen steht Bianca Kremp unter der Rufnummer 02238/808-311 zur Verfügung.
(23. Februar 2022)