Damit wird laut aktueller Coronaschutzverordnung bei einer anhaltenden Sieben-Tage-Inzidenz von 35 und mehr der Nachweis einer vollständigen Impfung, Genesung oder bescheinigten Negativ-Testung (Antigen-Schnelltests oder PCR-Test; maximal 48 Stunden alt) notwendig. Dies gilt in Verbindung mit einem Ausweisdokument sowohl für die Gremienmitglieder als auch für die Besucherinnen und Besucher.
(27. August 2021)