Umgebungslärm Stufe 2
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d (3) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 29.06.2016 die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplanes Pulheim gem. § 47d (3) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen.
Ziel der Beteiligung ist es, rechtzeitig der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu bieten, Vorschläge für den Lärmaktionsplan einzubringen und an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplanes effektiv mitzuwirken.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 19.10.2016 bis 21.11.2016 einschließlich.
Den beigefügten Fragebogen bzw. Ihre Stellungnahme können Sie per E-Mail, Fax oder ausgedruckt an die Stadt Pulheim senden. Sie erhalten den Fragebogen auch im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, wo auch die hier zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Einsicht ausliegen.