Aktuelles
Kaufring-Tiefgarage bald wieder geöffnet
Stadtrat stimmt Mietvertrag zu
Die Tiefgarage unter dem geschlossenen ehemaligen Kaufring-Kaufhaus in Pulheim wird in absehbarer Zeit der Öffentlichkeit zum Parken ihrer Autos wieder zur Verfügung stehen. Der Stadtrat ist dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, mit dem Eigentümer des Gebäudes einen Mietvertrag abzuschließen. Er sieht vor, dass die Tiefgarage der Stadt betriebsfertig übergeben wird. Die Stadt trägt die Betriebskosten und kümmert sich um den Schließdienst und die Reinigung. Mit Blick auf einen möglichen neuen Mieter für die Geschäftsräume wird eine kurze vierwöchige Kündigungsfrist vereinbart. Bürgermeister Frank Keppeler stellt fest, dass es im Interesse der Kunden sowie der Gewerbetreibenden wichtig und richtig sei, die Tiefgarage anzumieten: „Die Parksituation in Pulheim wird erheblich verbessert. Mitten im Zentrum und nah an den Einkaufsmöglichkeiten gibt es wieder 95 Stellflächen für Autos. Die Kunden kommen auf kurzen Wegen schnell ans Ziel.“
Bauschild Möbelhaus Segmüller enthüllt
Größte Investition in Pulheim
Mit der Enthüllung eines riesigen Bauschildes direkt neben der Umgehungsstraße
B 59 ist der Startschuss für das Möbelhaus der Firma Segmüller in Pulheim erfolgt. Bürgermeister Frank Keppeler freut sich: „Die Ansiedlung des erfolgreichen Familienunternehmens aus dem süddeutschen Raum ist ein großer Erfolg für die städtische Wirtschaftsförderung. Der Entschluss der Firma Segmüller, hier rund 100 Millionen Euro zu investieren, zeigt, dass sie Vertrauen in den Standort Pulheim hat.“ Das Möbelhaus mit seinen geplanten deutlich über 500 neuen Arbeitsplätzen werde auf das Wirtschaftsleben in der Stadt positiven Einfluss nehmen, zeigt sich der Bürgermeister überzeugt: „Es ist die größte Investition, die jemals in Pulheim getätigt worden ist.“
Baubeginn ist im Sommer 2013. Im Jahr 2015 soll das Gebäude fertig gestellt sein und das Möbelhaus mit 45.000 Quadratmeter Verkaufsfläche eröffnet werden. Errichtet wird es zwischen der Feuer- und Rettungswache und der Halle der Spedition Hammer.
Die Stadt verabschiedet sich mit der Ansiedlung dieses Möbelhauses nicht von dem Kurs, die Zentren zu schützen. Der von der Stadt beauftragte Gutachter, die Firma BBE, hat nachgewiesen, dass die Innenstadt und die Ortsteilzentren nicht gefährdet sind.
Bezirksregierung genehmigt Flächennutzungsplan
Bürgermeister Frank Keppeler freut sich über die gute Nachricht aus Köln. „Mit der Entscheidung der Bezirksregierung, den Flächennutzungsplan zu genehmigen, kann das Möbelhausprojekt im Pulheimer Gewerbegebiet auf den Weg gebracht werden. Die Ansiedlung des Unternehmens aus dem süddeutschen Raum ist ein großer Erfolg für die städtische Wirtschaftsförderung.“
Sobald die Verfügung der Bezirksregierung im Rathaus vorliegt, wird die FNP-Änderung im Amtsblatt bekannt gemacht. Damit wird der FNP rechtswirksam. Das ist Voraussetzung für die Bekanntmachung des Bebauungsplanes. Er wird damit ebenfalls rechtswirksam.
Der Entschluss der Firma Segmüller, hier zu investieren, zeigt, dass sie Vertrauen in den Standort Pulheim hat. Dazu Bürgermeister Frank Keppeler: „Das Möbelhaus mit seinen geplanten weit über 500 neuen Arbeitsplätzen wird auf das Wirtschaftsleben in der Stadt positiven Einfluss nehmen.“
Segmüller wird ein wichtiger Gewerbesteuerzahler sein. Mit den zu erwartenden Einnahmen kann die Stadt weitere Projekte und Vorhaben finanzieren.
Das Unternehmen aus dem süddeutschen Raum wird ein Möbelhaus mit 45.000 qm Verkaufsfläche errichten. Die Stadt verabschiedet sich mit der Ansiedlung dieses Möbelhauses nicht von dem Kurs, die Zentren zu schützen. Der von der Stadt beauftragte Gutachter, die Firma BBE, hat nachgewiesen, dass die Innenstadt und die Ortsteilzentren nicht gefährdet sind. Segmüller wird kein Kaufhaus.
Bau eines Retentionsfilterbecken in der Nähe von Geyen
Baustellenverkehr fährt durch Geyen
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss der Stadt Pulheim hat die Informationen der Verwaltung zum Bau eines neuen Retentionsbodenfilterbeckens in Geyen zur Kenntnis genommen und beschlossen, den Baustellenverkehr für den Aushub des Beckens im Sommer über den Ort Geyen zu lenken. Mitte Juni soll mit den Arbeiten begonnen werden. Sie werden voraussichtlich vier bis sechs Wochen andauern.
Beim Bau müssen 17.000 Kubikmeter Bodenaushub abgefahren werden. Das entspricht 1.400 LKW-Fahrten. Bei einer Dauer von sechs Wochen würden täglich im Durchschnitt rund 46 LKW-Ladungen abgefahren (für Hin- und Rückfahrten käme es zu rund 92 Fahrten durch Geyen).
Um die Belastungen für den Ort möglichst gering zu halten, erfolgt der Abtransport der Erdmassen in der Zeit, wenn die Kreisstraße 25 zwischen Geyen und Pulheim für den Bau eines Kreisverkehrs vor dem Ortseingang Pulheim für die Erschließung des neuen Baugebietes (BP 76) gesperrt wird. Normalerweise verkehren auf diesem Straßenteilstück täglich 10.000 Fahrzeuge. Diese Verkehrsbelastung entfällt. Geyen wird deutlich entlastet. Die Autos, LKWs und der motorisierte Zweiradverkehr werden für ihren Weg von und nach Pulheim über die Bonnstraße umgeleitet. Außerdem wird der Verkehrsfluss in Geyen durch zusätzliche den Verkehr lenkende Maßnahmen wie das Aufstellen von Parkverbotsschildern begleitet. Eine Gefährdung der Verkehrssicherheit ist nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes nicht gegeben; für die zusätzliche Lärmbelästigung tagsüber wird um Verständnis gebeten.
Die Verwaltung hatte zunächst geprüft, ob zumindest der Transport der voll beladenen LKWs über den Wirtschaftsweg In der Bachaue und den privaten Wirtschaftsweg entlang der K 25 und der B 59 direkt bis zur Bonnstraße geführt werden kann. Die Herrichtung und Wiederherstellung der Wege sowie die an der Bonnstraße erforderliche provisorische Ampelanlage hätten aber zu Mehrkosten in Höhe von mindestens 75.000 Euro geführt. Da selbst bei diesen erheblichen Zusatzausgaben die 1.400 unbeladenen Lastzüge weiterhin durch Geyen gefahren wären, ist diese Idee nicht weiter verfolgt worden. Eine Führung des gesamten Baustellenverkehrs über den Wirtschaftsweg wäre nur bei einem extrem kostspieligen Ausbau des Weges für Begegnungsverkehre denkbar gewesen.
Bau eines Kreisverkehrsplatzes auf der Geyener Straße (K 25)
Ausführungsplanung beschlossen – Kreisstraße wird acht Wochen gesperrt
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim hat die Ausführungsplanung zur Herstellung des Kreisverkehrsplatzes auf der Geyener Straße (K 25) in Höhe der Einmündung Pariser Straße (Ortsausfahrt Pulheim Richtung Geyen) zustimmend zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig ist die Verwaltung mit der Umsetzung der Baumaßnahme beauftragt worden. Dem Wunsch, die Führung der Radfahrer zu ändern, wird entsprochen. Sie werden am Kreisverkehrplatz auf Nebenanlagen vorbeigeführt. Diese Planung ist mit dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmt.
Die Arbeiten für die Erschließung des neuen Baugebietes BP 76 Pulheim und zur Erstellung des Kreisverkehrsplatzes sind bereits öffentlich ausgeschrieben worden. Die Vergabe erfolgt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, 05. März.
Baubeginn ist am Montag, 08. April. Gestartet wird mit den Erdarbeiten für die Verlegung der Versorgungsleitungen im Bereich des zukünftigen Kreisverkehrsplatzes. Diese Arbeiten müssen bis zum 01. Juni abgeschlossen sein (bis dahin müssen die Versorgungsgräben ausgehoben, die Verlegung der Leitungen abgeschlossen und die Gräben wieder verfüllt sein). Für die Umklemmarbeiten an den Versorgungsleitungen muss die Kreisstraße für ein bis zwei Wochen halbseitig gesperrt werden. Der Verkehr wird in dieser Zeit mit einer Baustellenampel geregelt. Ebenfalls gesperrt werden muss die Pariser Straße. Für den kombinierten Geh-/ Radweg wird eine Umleitung eingerichtet.
Ende April beginnen die Arbeiten für die Erstellung der Baustraßen und Kanäle im Neubaugebiet.
Der Kreisverkehrsplatz wird vom 17. Juni bis 18. August gebaut. Die Geyener Straße ( K25) wird für diesen Zeitraum vollständig gesperrt. Der Verkehr wird großräumig umgeleitet.
Die gesamte Baumaßnahme soll bis zum 31. August abgeschlossen sein. Anschließend werden
im Neubaugebiet die Versorgungsleitungen verlegt. Im November kann mit dem Bau der (privaten) Häuser begonnen werden.
Der Baustellenverkehr wird über eine private Grundstückszufahrt und eventuell über die Trasse der neuen Haupterschließungsstraße direkt auf die Geyener Straße gelenkt. Alle übrigen angrenzenden Wege und insbesondere der bereits vorhandene Teil der Sonnenallee wird vom Baustellenverkehr freigehalten.
Die Verlegung der Versorgungsleitungen im Bereich der K 25/ Pariser Straße wird zeitgleich mit den Arbeiten für den Neubau der Kindertagesstätte in der Pariser Straße aufgenommen. Für diese Baumaßnahmen wird eine sechs Meter breite Ersatzzufahrt errichtet. Diese Ersatzzufahrt verbindet die Geyener Straße entlang des geplanten Kreisverkehrsplatzes aus Richtung Geyen mit der Pariser Straße. Die provisorische Zufahrt stellt sicher, dass die Baustellentransporte für den Neubau der Kindertagesstätte nicht über die Londoner Straße und die Straße Am Lindenkreuz umgeleitet werden müssen. Nach Fertigstellung des Kreisverkehrsplatzes wird diese Ersatzzufahrt wieder entfernt.
Stadt investiert 3,3 Mio Euro in elf städtische Kindertagesstätten
PLätze für alle Kinder sind das Ziel
Für den Erweiterungsbau der Kindertagesstätte in der Karl-Zörgiebel-Straße in Brauweiler ist Richtfest gefeiert worden. In seiner Begrüßungsansprache wies Bürgermeister Frank Keppeler daraufhin, dass die Veranstaltung stellvertretend für sämtliche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen stattfindet, die zur Zeit in elf städtischen Kindertagesstätten durchgeführt werden oder zum Teil bereits vollendet worden sind. Der Bürgermeister wörtlich: „Diese immensen Bemühungen zur Bereitstellung der notwendigen Betreuungsplätze vor allen Dingen für unter dreijährige Kinder sollen die entsprechende Würdigung erfahren.“
Insgesamt werden 3.292.001 Euro investiert. Die größte Maßnahme mit Kosten in Höhe von 714.540 Euro ist die in der Karl-Zörgiebel-Straße. Es folgen die Projekte Am Fronhof in Sinthern mit 484.600 Euro, in der Görreshofstraße in Sinnersdorf mit 453.540 Euro und in der Sinnersdorfer Straße in Pulheim mit 415.460 Euro. 349.000 Euro werden im Anemonenweg und 340.221 Euro werden in der Gustav-Heinemann-Straße in Pulheim ausgegeben. 183.250 Euro kosten die Maßnahmen im Nelkenweg in Pulheim und 142.020 Euro in der Einrichtung Zu den Fußfällen in Stommeln. 94.370 Euro werden im Kapellenweg in Stommelerbusch ausgegeben. In der Kesselsgasse in Sinnersdorf werden 80.000 Euro und in der von-Harff-Straße in Geyen 35.000 Euro investiert. Bis Ende August sollen alle Projekte abgeschlossen sein. Allein in diesen elf städtischen Kindertagesstätten stehen dann 124 Betreuungsplätze für U-3-Kinder zur Verfügung.
Für die Planung des Anbaus und die Umbauten ist Architekt Volker Spies vom Architekturbüro Metropolis zuständig. Für die Haustechniker zeichnet Michael Gödde verantwortlich. Bauleiter ist Philipp Lentzen.
Die Gestaltung des Bauwerks folgt einem von dem Architekten entworfenen und mit den Nutzern abgestimmten Konzept. Der Neubau umfasst insgesamt 222 m² Brutto- Geschossfläche. Gebaut werden ein Gruppenraum mit 42 m² Nutzfläche und ein weiterer Gruppenraum mit ca. 19 m² Nutzfläche. Selbstverständlich sind kindgerechte sanitäre Einrichtungen einschließlich Behinderten-WC und Wickeltische, Sozialräume für Personal und Leitung sowie Flure und Garderoben.
Die Umbauarbeiten und die Errichtung des Erweiterungsbaus sind im laufenden Kindergartenjahrbetrieb vorgenommen worden. Die Kinder und die Erzieherinnen sind in ihrem Tagesablauf nicht wesentlich gestört worden. Die Baustelle konnte unabhängig von den bereits vorhandenen Gruppenräumen betrieben werden .
Die Kindertagesstätte Karl-Zörgiebel-Straße in Brauweiler wird um eine Gruppe erweitert. Nach der Fertigstellung des Anbaus gibt es hier drei Gruppen. In zwei Gruppen (Typ I) werden Kinder vom zweiten Lebensjahr an bis zur Einschulung betreut. In der dritten Gruppe (Typ III) werden Kinder vom dritten Lebensjahr bis zum Schulbeginn aufgenommen.
Im Kindertagesstättenjahr 2013/ 2014 finden in der Karl-Zörgiebel-Straße 66 Kinder einen Kita-Platz. Um der Umsetzung des Rechtsanspruches gerecht werden zu können, werden vorübergehend sechs Kinder zusätzlich zur Regelbelegung aufgenommen. Zusätzliche Plätze finden zwei Kinder im Alter von zwei Jahren und vier Kinder im Alter von drei Jahren. Diese Aufnahmen sind mit Genehmigung des Landesjugendamtes erfolgt. Insgesamt werden in der Kindertagesstätte ab diesem Sommer 14 Jungen und Mädchen ab dem zweiten Lebensjahr und 52 Kinder ab dem dritten Lebensjahr betreut. Durch den Erweiterungsbau bekommen alle Dreijährigen aus dem Bezirk Brauweiler und Dansweiler ab August 2013 einen Kindertagesstättenplatz. Für die bis zum heutigen Tag noch unversorgten Kinder im Alter unter drei Jahren werden Betreuungsplätze bei Tagespflegepersonen vermittelt. Bekanntlich kann der Rechtsanspruch auf eine Betreuung sowohl in einer Kindertagesstätte als auch in der Tagespflege umgesetzt werden.
Mit der Fertigstellung der beiden neuen Kindertagesstätten in der Albrecht-Dürer-Straße und in der Pariser Straße in Pulheim im November werden alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr im Pulheimer Stadtgebiet einen Tagesstättenplatz finden. In den beiden neuen Einrichtungen entstehen Plätze für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung. Für aktuell noch nicht versorgte Kinder unter drei Jahren werden Betreuungsplätze in der Tagespflege geschaffen.
Am 01. August 2013 haben nach dem Kinderförderungsgesetz Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres haben Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte.
Zur Erfüllung dieses Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz hat die Stadt Pulheim die umfangreichen Ausbauplanungen an einer Bedarfsdeckungsquote von 35 Prozent orientiert. In enger Kooperation mit den freien Trägern in Pulheim sind über 300 neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in den Kindertagesstätten neu geschaffen worden.
Im Rahmen des Anmeldeverfahren und der Vergabe von Betreuungsplätzen für das neue Kindergartenjahr 2013/ 2014 haben alle Kindertagesstätten bis zum 16. November 2012 die Anmeldungen für das neue Kindergartenjahr 2013/ 2014 entgegen genommen. Anschließend erfolgte in den jeweiligen Stadtteilen eine Abstimmung der einzelnen Einrichtungen, so dass ab dem 14. Dezember 2012 die Zusagen für Kindertagesstättenplätze versandt werden konnten. Die Eltern hatten anschießend Zeit, die unterschriebenen Verträge bis zum 07. Januar .2013 zurück zu senden.
Eltern, die für ihr Kind noch keinen Betreuungsplatz bekommen haben, werden gebeten, für die Erfüllung ihres Rechtsanspruches (gemäß § 24 Kinderförderungsgesetz) einen Platz für die Förderung ihres Kindes in einer Tagesstätte oder in der Kindertagespflege beim Jugendamt zu beantragen. Die beiden Vordrucke für unter und über dreijährige Kinder sind im Jugendamt erhältlich oder können im Internet auf der Homepage www.pulheim.de abgerufen werden.
Das Jugendamt ist in enger Kooperation mit allen Kindertagesstätten und den Tagespflegestellen intensiv damit beschäftigt, für alle Kinder Betreuungsplätze anbieten zu können.
Für das Kindergartenjahr 2013/ 2014 haben viele Eltern eine Anmeldung für eine bzw. beide geplanten Kindertagesstätten in der Pariser Straße und Albrecht-Dürer-Straße in Pulheim vorgenommen. Die beiden Einrichtungen mit jeweils vier Gruppen und insgesamt 160 Betreuungsplätzen inklusive 48 Plätze für unter dreijährige Kinder werden in diesem Jahr errichtet. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme kann noch nicht verlässlich benannt werden. Es ist aber abzusehen, dass die Inbetriebnahme der beiden Kindertagesstätten zum 01. August 2013 auf verschiedenen Gründen nicht erfolgen wird. Ziel der Stadtverwaltung ist es, die Fertigstellungen und Inbetriebnahmen im IV. Quartal 2013
zu erreichen.
Weitere Auskünfte erteilen im Jugendamt Johanna Röhrig (johanna.roehrig@pulheim.de, Telefon 02238-808 315 und Jane Kliesow (jane.kliesow@pulheim.de, Telefon 02238-808 302).
Neubau Kindertagesstätten Albrecht-Dürer-Straße und Pariser Straße
Für die beiden in Pulheim neu geplanten Einrichtungen in der Albrecht-Dürer-Straße und in der Pariser Straße wurden die Anmeldungen zentral im städtischen Jugendamt gesammelt. Die beiden Einrichtungen mit jeweils vier Gruppen und insgesamt 160 Betreuungsplätzen inklusive 48 Plätzen für unter dreijährige Kinder werden in diesem Jahr errichtet. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist noch nicht verlässlich zu benennen. Es ist aber abzusehen, dass die Inbetriebnahme beider Kindertagesstätten zum 01. August 2013 auf Grund mehrer Faktoren nicht mehr möglich sein wird. Unbedingtes Ziel der Verwaltung ist es jedoch, eine Fertigstellung und Inbetriebnahme im vierten Quartal 2013 zu erreichen.
Auskünfte erteilen Johanna Röhrig (johanna.roehrig@pulheim.de, Telefon 02238-808 315 und Jane Kliesow (jane.kliesow@pulheim.de, Telefon 02238-808 302)
- Antrag für unter Dreijährige (PDF 96,96 kB)
- Antrag für über Dreijährige (PDF 96,82 kB)
Bürgerinnen und Bürger pflegen Grünflächen und Spielplätze
Weitere Paten werden gesucht
Viele Menschen in der Stadt setzten sich nachhaltig für ein sauberes Pulheim ein. Sie übernehmen Verantwortung und kümmern sich regelmäßig um die Beseitigung von Müll und Unrat auf öffentlichen Flächen. 370 Grünflächen werden überall im Pulheimer Stadtgebiet bereits von freundlichen Bürgerinnen und Bürgern gepflegt und gestaltet. Diese offiziellen Grünflächenpatenschaften werden vom städtischen Bauhof betreut. Michael Götten, Leiter des Geschäftsbereichs Öffentliche Grünflächen, würde sich auch noch über weitere Interessenten freuen. Es ist Sommer, die Wachstumsperiode ist in vollem Gange und der Bauhof kann viele Helferinnen und Helfer dringend brauchen.
Michael Götten: „Wer mitmacht, kann den Erfolg vor seiner Haustür oder in der Nachbarschaft miterleben.“ Gepflegte Grünflächen tragen zu einem schöneren Ortsbild bei und verbessern die Wohn- und Lebensqualität merklich. Pflegen kann man Straßenbeete, kleinere Park- und Gartenanlagen, Hochbeete, begrünte Containerstandorte für Glas und Papier und Pflanzkübel oder man gießt in Trockenperioden Bäume. Der Bauhof stellt Material zur Verfügung und steht den Grünflächenpaten als Ansprechpartner zur Seite.
Wer Interesse hat, wendet sich an Michael Götten, Telefon 02238/808-397. Wer lieber schreiben möchte, erreicht den städtischen Bauhof unter folgender Anschrift:
Stadt Pulheim, Zentraler Bauhof, Zum Schwefelberg 4, 50259 Pulheim oder E-Mail:
michael.goetten@pulheim.de
Sehr erfreulich ist auch die Bilanz bei der Betreuung von Spielplätzen. Das städtische Jugendamt teilt mit, dass sich mittlerweile 60 Paten um 71 Spielplätze kümmern. Insgesamt stehen den Pänz im Pulheimer Stadtgebiet 89 Spielflächen zur Verfügung.
Damit werden nahezu 80 Prozent aller Spielplätze von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürger betreut. Zu den wichtigen Aufgaben der Spielplatzpaten gehört die soziale Kontrolle. Sie teilen dem Spielplatztelefon des Jugendamtes zum Beispiel mit, wenn sich auf einem Spielplatz Nutzungskonflikte entwickeln, Spielgeräte defekt sind oder der Platz in ungewöhnlich hohem Maße verschmutzt ist. Gegebenenfalls werden die Spielplatznutzer auch direkt auf Fehlverhalten angesprochen, wenn zum Beispiel Hunde mitgeführt werden. Oft werden auch kleinere Mengen Müll und Unrat von den Patinnen und Paten beseitigt. Bei gröberen Verschmutzungen kann der Bauhof durch den Kontakt zum Jugendamt zeitnah reagieren. Spielplatzpaten sind somit für das Jugendamt eine wichtige Informationsquelle über die jeweilige Spielplatzsituation vor Ort.
Wer gerne Spielplatzpate werden möchte und wem der Erhalt von öffentlichen Spielflächen wichtig ist und wer sich vorstellen kann, Spaß an dieser Aufgabe zu haben, meldet sich beim Spielplatztelefon im Jugendamt der Stadt Pulheim, Telefon 02238/808-490.
Kletterkurs für Kinder und Jugendliche
Die Mobile Jugendarbeit Pulheim und die Schulsozialarbeit des Kompetenzzentrums sonderpädagogische Förderung bieten ab August einen Kletterkurs für Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren im Chimpanzodrome in Frechen an. Die Kurse finden an acht Tagen jeweils donnerstags von 16.30 Uhr bis 19.15 Uhr statt. Beginn ist am 30. August mit Treffpunkt um 16.30 Uhr im Jugendzentrum Pogo Pulheim, Zur offenen Tür 10. Von dort aus fährt die Gruppe gemeinsam mit einem Bus nach Frechen. Interessenten melden sich bis zum 20. August, bei der Mobilen Jugendarbeit Pulheim, Telefon 0178 4775735. Mit der Anmeldung muss gleichzeitig der Teilnahmebeitrag in Höhe von 65 Euro bezahlt werden.
Überschwemmungsgebiet Pulheimer Bach
Bekanntmachung hängt aus
Die Bezirksregierung Köln hat das Überschwemmungsgebiet des Pulheimer Baches im Bereich der Städte Bergheim und Pulheim für ein hundertjährliches Hochwasserereignis ermittelt. Das Überschwemmungsgebiet wird zunächst vorläufig gesichert (Wasserhaushaltsgesetz). Diese Sicherung tritt einen Tag nach Ablauf der Offenlagefrist am Dienstag, 26.März, in Kraft. Sie endet mit dem Inkrafttreten einer Überschwemmungsgebietsverordnung nach Wasserhaushaltsgesetz.
Der Entwurf dieser Überschwemmungsgebietsverordnung des Pulheimer Baches liegt vom 26. März bis zum 25. April ebenfalls im Rathaus, 2. Etage, gegenüber Raum 2.11, in den Aushangkästen des Planungsamtes (Öffnungszeiten des Rathauses) aus.
Die Einwendungsfrist endet am 10. Mai.
Sowohl die vorläufige Sicherung als auch die Verordnung werden für die Grundstücke in den betroffenen Bereichen in den Ortsteilen Pulheim, Sinthern und Geyen starke Nutzungseinschränkungen, insbesondere hinsichtlich der Bebaubarkeit, zur Folge haben, die voraussichtlich bis zur Schaffung weiterer Rückhaltemöglichkeiten für Hochwässer des Pulheimer Baches gelten werden. Die Stadt bereitet rechtliche und fachliche Prüfungen vor, insbesondere auch hinsichtlich der kurzfristigen Schaffung von zusätzlichem Hochwasser-Rückhaltevolumen.
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Verwaltung mit der Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) NRW im Beteiligungsverfahren zur Sicherstellung des Überschwemmungsgebietes des Pulheimer Baches durch eine Überschwemmungsgebietsverordnung gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu beauftragen. Die Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses findet am 24.04.2013 statt und die Sitzung des Rates am 07.05.2013. Die Vorlage für diese Sitzungen finden Sie hier
Die offizielle Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises Nr. 14 vom 12.03.2013 (Seite 13).
Nachstehend finden Sie die der Stadt Pulheim zur Verfügung gestellten -und auch im Planungsamt ausgehängten- Unterlagen.
- Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises Nr. 14 vom 12.03.2013 (PDF 3,82 MB)
- Kurzbericht für die geplante Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes für den Pulheimer Bach (PDF 407,02 kB)
- Leseanleitung für die Übersichts- und Detailkarten (PDF 365,36 kB)
- Kartenblatt Übersicht (PDF 5,97 MB)
- Kartenblatt 1 (PDF 4,58 MB)
- Kartenblatt 2 (PDF 684,88 kB)
- Kartenblatt 3 (PDF 5,93 MB)
- Kartenblatt 4 (PDF 5,14 MB)
- Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Pulheimer Baches (PDF 1,28 MB)
- § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (PDF 44,3 kB)
- § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (PDF 54,09 kB)
- Projektbericht Pulheimer Bach UPA 24 04 13 (PDF 1,2 MB)
- Projektbericht Bezirksregierung Pulheimer Bach 15 05 13 (PDF 1,2 MB)
- Berechnung Prof Höttges UPA 23 04 13 (PPTX 2,35 MB)
Freibadsaison hat begonnen
Pack die Badehose ein!
Pack die Badehose ein! Seit Montag, 06. Mai, 11.00 Uhr, steht das Freibad in Pulheim-Stommeln allen Schwimmern und Erholungssuchenden wieder zur Verfügung. Bis Sonntag, 03. September, besteht ausreichend Gelegenheit, die schmucke Freizeitoase zu nutzen.
Das Freibad ist montags bis freitags von 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr und in den Sommerferien von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet. Samstags, sonntags und feiertags kann die Freibadanlage von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr besucht werden. Einlass wird bis eine Stunde vor Betriebsschluss gewährt.
Die Eintrittspreise sind gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht worden. Der Preis für eine Eintrittskarte beläuft sich auf 3,90 Euro/ ermäßigt 2,80 Euro. Der Feierabendtarif kostet 1,90 Euro bzw. 1,40 Euro. Für die Zehnerkarte sind 29 Euro bzw. 19 Euro zu bezahlen. Eine Saisonkarte ist für 66 Euro und 39 Euro zu haben. Die Kosten für die Familiensaisonkarten belaufen sich auf 83 Euro (ein bis zwei Kinder) und 88 Euro (ab drei Kindern). Die kombinierte Familienjahreskarte wird für 196 Euro verkauft. Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr haben freien Eintritt. Inhaber eines Familienpasses erhalten auf den jeweils gültigen Tarif eine Vergünstigung von 30 Prozent.
Die kombinierte Familienjahreskarte ist sowohl für das Hallenbad als auch für das Freibad gültig. Jahreskarteninhaber bzw. Halbjahreskarteninhaber sind berechtigt, das Freibad während der Schließung des Hallenbades in den Sommerferien zu nutzen. Alle übrigen Karten gelten nur für das Freibad. Alle Jahres- und Saisonkarten sind nur mit Lichtbild (nicht älter als zwei Jahre) und Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes zu erhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Karten nur bei Vorlage der kompletten Unterlagen ausgehändigt werden können. Ab dem 16. Lebensjahr muss eine Schul- bzw. Ausbildungsbescheinigung vorgelegt werden. Bei der Familiensaisonkarte ist zu beachten, dass Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung nach der Gebührensatzung nicht als Familienmitglieder gelten.
Das Freibad in Stommeln ist zentral gelegen und durch gute Verkehrswege angebunden (5 Minuten zum Bahnhof Stommeln). Parkplätze stehen in großer Zahl zur Verfügung. Außerdem kann man im Freibad noch vieles mehr tun als nur schwimmen oder planschen. Tischtennisplatten warten auf harte Schmetterbälle, Kleinfeldfußballplätze wollen stramme Torschüsse sehen, es gibt einen Beachvolleyballplatz, einen Kicker und einen Kinderspielplatz. Außerdem bieten die Liegewiesen ausreichend Platz. Für das leiblich Wohl wird ebenfalls gesorgt. Ein Kiosk ist auf die Wünsche der Besucherinnen und Besucher eingestellt und bietet Getränke und Speisen an.
Das Badepersonal ist zur Zeit intensiv damit beschäftigt, die Anlage auf die Freibadesaison vorzubereiten.
Der Saisonkartenverkauf erfolgt bereits vor der Freibadöffnung an der Kasse im Freibad am Montag, 29. April, montags, dienstags und donnerstags von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Außerdem kann man die Karten ab sofort im städtischen Hallenbad erwerben.
Die Neugestaltung der Bäderlandschaft Pulheim
am Standort Stommeln ist auf den Weg gebracht.
Bis Ende Juli soll die Ausführungsplanung erstellt werden. Anschließend können die Arbeiten ausgeschrieben werden. Im November wird auf dem Freibadgelände mit Abbrucharbeiten begonnen.
Die Rodungs- und Erdarbeiten werden im Februar 2014 durchgeführt. Die Rohbauarbeiten und damit der eigentliche Baubeginn starten im April. Im August 2015 sollen sämtliche Arbeiten abgeschlossen sein. Nach einem zweimonatigen Probebetrieb kann die Bäderlandschaft in den Herbstferien 2015 offiziell eröffnet werden. Das Freibad wird 2014 und 2015 nicht zur Verfügung stehen. Zum Ausgleich wird das Pulheimer Hallenbad in der Bauzeit in den Sommermonaten geöffnet sein.
Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 19. März mit großer Mehrheit die Präsentation der Planerbüros WSP (Projektleitung und –steuerung) und Dr. Krieger Architekten (Generalplaner) zum Entwurfskonzept, zur Qualitätsbeschreibung, zur Kostenberechnung und zum Generalterminplan für die Neugestaltung der Bäderlandschaft in Stommeln zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach der Überprüfung und Fortschreibung der Kostenberechnung zur bereits bekannten Variante 6 belaufen sich die Baukosten voraussichtlich auf 13,11 Mio. Euro (netto).
Folgende (bislang unberücksichtigte) Kosten müssen in die Finanzplanung aufgenommen werden:
a)Techn. Einbindung des Springerbeckens 70.000 €
b)Sanierung des Sprungturms im Freibad 90.000 €
c)Erneuerung der Rutsche im Freibad 160.000 €
d)Schaffung von Interimsumkleiden für die Sportvereine während der Bauphase 90.000 €
e)Einrichtung von Reisemobilstellplätzen 25.000 €
Damit erhöhen sich die Kosten einschließlich der erforderlichen Nebenkosten auf 13,67 Mio. Euro. Der Rat hat zudem zur Kenntnis genommen, dass nach den derzeitigen Vorstellungen zum Nutzungskonzept voraussichtlich 843.000 Euro zusätzlich für nicht erstattungsfähige Umsatzsteuer zu veranschlagen sind. Die zu finanzierenden Gesamtkosten belaufen sich somit auf 14,51 Mio. Euro.
Die Abbruchkosten für die Bestandsgebäude des Freibades in Höhe von rd. 155.000 € netto sind enthalten.
Die aktuell fehlenden Finanzmittel (3,67 Mio. Euro) müssen im Haushalt für das Jahr 2014 bzw. in der Finanzplanung für 2015 dargestellt werden. Die Folgekosten für das Bad betragen jährlich 1.207.000 Euro.
Im weiteren Verlauf der Ausführungsplanungen soll geprüft werden, ob die Einbindung eines Blockheizkraftwerks in die Wärmeerzeugungsanlagen des Bades wirtschaftlich sinnvoll ist.
Für den Bau einer Brunnenanlage für die Bewässerung des Sportplatzes Stommeln werden 25.000 Euro zur Verfügung gestellt. Für die Abwicklung der Schülerverkehre wird eine Schulbushaltestelle auf dem Bädergelände, in der Nähe des Eingangs, geschaffen.
In seiner Sitzung am 06. November 2012 hatte der Rat beschlossen, die weiteren Planungs- und Projektsteuerungsleistungen (Baugenehmigungsplanung) zu beauftragen. Im Hinblick darauf, dass wesentliche Elemente der Entwurfsplanung und Kostenberechnungen bereits über zwei Jahre alt waren und die ursprünglich entwickelte Entwurfsplanung zu Variante 6 in der Form modifiziert wurde, dass das Springerbecken im Freibad erhalten bleiben soll, hatte die Verwaltung die Büros darüber hinaus mit einer Aktualisierung und Fortschreibung der Kostenberechnung und Entwurfsplanung beauftragt.
Der Generalterminplan ist ebenfalls vorgestellt worden. Grundsätzliches Ziel ist es, die Maßnahme so zügig wie möglich umzusetzen, um das neue Bad bald der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass jederzeit mit dem Ausfall von technischen Anlagen im Pulheimer Hallenbad gerechnet werden muss.
Das Freibad bleibt so erhalten, wie es ist: Mit Springerbecken und Sprungturm, Nichtschwimmerbecken mit Rutsche, Sportlerbecken und Kleinkinderplanschbecken. Das Hallenbad, das rechts vom derzeitigen Eingangsbereich errichtet wird, wird ein 25m-Schwimmerbecken mit fünf Bahnen und einem integrierten Sprungturm bekommen. Der Sprungturm wird ein 1m–Brett sowie eine 3m–Plattform haben. Im Sprungbereich wird das Becken 3,80 m tief sein. Außerdem wird im Hallenbad ein Lehrschwimmbecken mit durchgehendem Hubboden errichtet. Eine Verbindung zwischen den Hallen- und Freibadbereichen soll eine optimale Nutzung der Wasserflächen und der Einrichtungen gewährleisten. Als Verbindung ist hier kein Schwimmkanal gemeint, sondern die Möglichkeit, die seitliche Fassade des Hallenbadgebäudes zu öffnen und eine fußläufige Verbindung mit Durchschreitbecken zu nutzen.
Zudem wird im Obergeschoss eine Sauna errichtet, die mit einem Aufzug auch behindertengerecht zu erreichen ist. Sie wird nicht den Charakter einer Wellnesslandschaft haben. Vielmehr wird es sich um eine zweckmäßige Einrichtung handeln. Der sogenannte Sportlertrakt und der Eingangsbereich werden abgerissen und neu errichtet. In dem Neubau werden die Umkleiden und Gruppenräume genau so groß sein, wie in dem zur Zeit noch genutzten Gebäude. Die betroffenen Sportvereine werden noch einmal Gelegenheit erhalten, ihre konkreten Vorstellungen für die künftige Nutzung einzubringen.
- Plan des Hallenbadneubaus (PDF 2 MB)
Sprechstunden mit Bürgermeister Frank Keppeler in den Stadtteilen
Bürgermeister vor Ort
Bürgermeister Frank Keppeler hat regelmäßige Sprechstunden in Pulheimer Stadtteilen eingerichtet. Sie werden im März fortgesetzt. Unmittelbar vor Ort haben die Einwohner jeweils von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr die Möglichkeit, mit dem Bürgermeister über lokale Angelegenheiten zu sprechen. Anmeldungen sind nicht erforderlich.
Die nächste Termine werden bald bekannt gegeben. Die Bürgermeistersprechstunden werden vierteljährlich fortgesetzt.
