Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Telefon: 02238 - 808-0
Telefax: 02238 - 808-345
www.pulheim.de
stadtpulheim@pulheim.de
Vormittags:
Montag - Freitag
von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Nachmittags:
Montag - Mittwoch
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Leistungsangebot des Sozialamtes der Stadt Pulheim
Bei schwierigen Lebenssituationen, ob finanzieller oder persönlicher Art, kann Ihnen das Sozialamt Hilfe bieten oder vermitteln.
Sie finden das Sozialamt im Erdgeschoß des Rathauses, Alte Kölner Straße 26,
Zimmer 5-10, 23-34, Telefon: 02238/808-0,
Fax.-Nr. 02238-808-478.
Amtsleiter Herr Abs
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr.
Damit gewährleistet ist, dass Sie in Ruhe Ihre Probleme oder Fragen besprechen können, empfiehlt sich eine Terminabsprache mit Ihrer Sachbearbeiterin, Ihrem Sachbearbeiter.
Die Leistungen des Sozialamtes im Einzelnen:
Finanzielle Hilfen nach dem SGB (Sozialgesetzbuch) XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Hilfe zum Lebensunterhalt, mit Ausnahme der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II und Hilfe in besonderen Lebenslagen (Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Krankenhilfe) kann Ihnen bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen als laufende oder einmalige Hilfe nach dem SGB XII (Nachfolgegesetz BSHG) bzw. Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden.
Sofern Sie arbeitsfähig sind, bietet Ihnen diese Hilfe unter Umständen die AGRE (Arbeitsgemeinschaft Rhein-Erft, Industriestraße 1/Ecke Venloer Straße, 50259 Pulheim, Telefon: 02238/969400).
Bei Ihrer ersten Vorsprache beim Sozialamt bringen Sie Bitte auf jeden Fall alle Unterlagen mit, die über Ihre und die persönlichen und finanziellen Verhältnisse Ihrer Familie Auskunft geben.
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Alleinerziehenden mit Kindern, die
- das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile leben, die ledig, verwitwet oder geschieden sind
und nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten
gewährt das Sozialamt bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen nach dem Unterhalsvorschussgesetz.
Infos: Tel. 02238/808-174, 02238/808-176 02238/808-173
Rentenberatung
- Antragsaufnahme
- Kontenklärung
- Beglaubigungen
Eine Terminabsprache ist auf jeden Fall erforderlich.
Infos: Frau Fitzpatrick, Tel. 02238/808175 Zimmer 8
Ausgabe von Anträgen auf Leistungen
- Blindengeld, Hilfe für hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose
- Erziehungsgeld
- Kindergeld
- Unterhaltssicherungsgesetz
Antragsausgabe in Zimmer 30, Frau Milke (Tel. 02238/808-183)
Schuldnerberatung
Ganzheitliches Beratungsangebot für überschuldete Personen und Familien mit dem Ziel, die Lebensgrundlage der Schuldner zu sichern.
Sofern Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen, benötigen Sie einen Beratungsschein der ARGE.
Infos: Frau Hafner-Steinke, Tel. 02238/808-166, Zimmer: 29
Verhinderung von Obdachlosigkeit
Hilfen zur Erhaltung von Wohnraum bei drohenden Kündigungen, Räumungsklagen usw.
Infos: Herr Darius Tel. 02238/808-171, Zimmer: 7
Betreuung von Aussiedlern und Kontingentflüchtigen
- Unterbringung und Betreuung von Spätaussiedlern nach dem Landesaufnahmegesetz
- Vermittlung von Integrationsmaßnahmen
Infos: Frau Haseloff Tel. 02238/808-167, Zimmer 5
Herr Darius Tel. 02238/808-171, Zimmer 7
Vertriebenenangelegenheiten
Sollten Sie Fragen zu Vertriebenenangelegenheiten haben, wenden Sie sich bitte an
Tel.: 02238/808-171, Herr Darius Zimmer 7
Asylsuchende
- Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
- Orientierungshilfen
- Beratung und Vermittlung von weitergehenden Hilfen
- Konfliktberatung
- Weiterwanderung und Rückkehrberatung
Infos: Frau Haseloff Tel. 02238/808-167, Zimmer 5
Herr Darius Tel. 02238/808-171, Zimmer 7
Seniorenarbeit
Seit dem 01.07.1993 besteht die Koordinierungsstelle für Seniorenfragen. Das Älterwerden verlangt eine ständige Auseinandersetzung mit der sich verändernden Lebenssituation. Daher sind Beratung und Information wichtige Bestandteile zur Erhaltung der Entscheidungsfähigkeit älterer Menschen. Bei der Koordinierungsstelle für Seniorenfragen erhalten Sie kostenlos, trägerunabhängig und unverbindlich Beratung und Informationen über die unten aufgeführten Bereiche.
Die Seniorenbeauftragte berät Sie auch bei Fragen der Pflege und Versorgung von Angehörigrn. Die Beratung im Bereich "Pflege" wird seit Mitte 2000 zusätzlich durch eine vom Kreis koordinierte Pflegedatenbank unterstützt; die Angaben dieser Datenbank können über das Internet unter www.pflege.net/regio/erft/ abgerufen werden.
Aufgabenbereiche:
Beratung:
- Pflegeberatung
- Pflegeversicherung
- Häusliche Pflege
- Stationäre und teilstationäre Pflegeangebote
- Finanzielle Hilfen
- Komplementäre Hilfen (Hausnotruf, Essen auf Rädern etc.)
- Wohnmöglichkeiten im Alter
Informationen:
- Projektarbeit: FUKS-Projekt, Wissensbörse, Projekt Christinaschule
- Selbsthilfegruppen
- Freizeitangebote
- Bildungs- und Kulturangebote
- Hilfen bei persönlichen und familiären Problemen
- Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen
Sonstiges:
- Vernetzung der Einrichtungen und Initiativen, die in der Seniorenarbeit tätig sind
- Öffentlichkeitsarbeit
- Zuschüsse zu Seniorenveranstaltungen:
Nach den Richtlinien über Zuschüsse der Stadt Pulheim zu den Veranstaltungen und Maßnahmen für die älteren Mitbürger können Seniorentagesstätten, Seniorentreffen (Altenclubs), Seniorenfeste, Seniorenfahrten und Seniorengymnastik bezuschusst werden.
Geschäftsstelle des Seniorenbeirates
Infos: Frau Vollmer Tel. 02238/808-186 Zimmer : 31
E-Mail an Frau Vollmer schreiben
Weitere Informationen auf dieser Hompage unter dem Link: Senioren.
Geschäftsstelle des Integrationsrates und Anlaufstelle für Fragen zur Integration
Beratung, Vermittlung von Hilfen, Informationen , Termine, Veranstaltungen
Infos: Herr Darius, Tel. 02238/808-171, Zimmer: 7
Rundfunkgebührenbefreiung / Telefongebührenermäßigung
Anträge an der Information im Rathaus
Schwerbehindertenausweise
Es besteht für Sie die Möglichkeit einen Schwerbehindertenausweis im Sozialamt zu beantragen, dort Änderungsanträge zu stellen und Verlängerungen vornehmen zu lassen. Verlängerungen können frühestens 6 Wochen vor Ablauf des Ausweises vorgenommen werden. Auch Verlustanzeigen Ihres Ausweises sind hier möglich.
Infos: Frau Milke Tel. 02238/808-183, Zimmer: 30
montags - freitags von 8.30 - 12.00 Uhr
Familienpass
Der Familienpass wird auf Antrag vom Sozialamt ausgestellt.
Bei der Antragstellung sind der Personalausweis und eine aktuelle Meldebescheinigung der gesamten Familie vorzulegen.
Anspruchsberechtigt sind:
1. Alleinerziehende
2. Familien mit 2 und mehr Kindern, die ihren Lebensunterhalt überwiegend erzielen aus Arbeitslosengeld, aus Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Kapt. 1-4
3. Familien mit 3 oder mehr Kindern*
4. Familien mit 1 Kind, bei dem eine Behinderung von wenigstens GdB 50 i. S. des Schwerbehindertengesetzes vorliegt.
* Als Kinder gelten auch SchülerInnen und Jugendliche (Auszubildende und StudentInnen sowie Grundwehrdienst- und Ersatzdienstleistende), für die dem Grunde nach ein Anspruch auf Kindergeld besteht bzw. die noch auf der Steuerkarte anerkannt sind.
Das jährliche Brutto-Familieneinkommen (Arbeitseinkommen, Zins- und Mieteinnahmen, Dividenden, Gewerbeeinkommen, Kindergeld etc.) darf 61.355 € nicht überschreiten. Für Alleinerziehende mit einem Kind gilt eine Einkommensgrenze von 30.000 Euro.
Der Pulheimer Familienpass berechtigt zur Inanspruchnahme folgender Vergünstigungen:
1. Auf Eintrittsgelder für die Bäder der Stadt Pulheim 30%
2. Auf Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen der Stadt 30%
3. Kinderausweise gebührenfrei
4. Ermäßigung der Kursgebühren und Veranstaltungsgebühren der VHS und der Jugendmusikschule Bergheim von 30%
5. Schülertransport -sofern kostenpflichtig- 30% Ermäßigung
6. Ermäßigung der Büchereigebühren von 30%
Infos: Frau Bockwinkel Tel.: 02238/808-123 Zimmer: 12
Montag - Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstagnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr
Trägerschaft für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen –
Zusatzjobs nach § 16 Abs. 3 SGB II
Das Sozialamt ist Maßnahmeträger für 20 Arbeitsgelegenheiten innerhalb der Stadt Pulheim. Die Arbeitsgelegenheiten stehen im handwerklich-technischen und hauswirtschaftlichen Bereich zur Verfügung. Die Zuweisung der Teilnehmer erfolgt über die ARGE und das Sozialamt. Ziel der Maßnahme ist die Integration der Teilnehmer in den Arbeitsmarkt.
Infos: Frau Röhrig, Tel. 02238/808-488, Zimmer 29
Dienstag 9.00 – 14.00 Uhr