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Kostenrahmen

Neubau eines Hallenbades in Pulheim-Stommeln
Kostenrahmen soll eingehalten werden

Der Pulheimer Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien deutlich gemacht, dass beim geplanten Neubau des Hallenbades neben dem Freibad in Stommeln der Kostenrahmen eingehalten werden soll. An Haushaltsmitteln stehen aktuell 9.663.866 Euro netto (11.500.000 Euro brutto) zur Verfügung; dabei soll es entgegen anders lautender Verlautbarungen in der Öffentlichkeit bleiben.
Die vorliegende aktualisierte Kostenschätzung der Gesellschaft für Entwicklung und Management von Freizeitsystemen (GMF) mit einer Erhöhung der Baukosten um rund drei Millionen Euro (12.500.000 Euro netto oder 14.875.000 Euro brutto) ist nicht finanzierbar. Deshalb soll bei der europaweiten Ausschreibung, bei der ein geeigneter Generalplaner und ein kompetenter Projektsteuerer gefunden werden sollen, die Vorgabe mit aufgenommen werden, dass gemeinsam mit dem Planentwurf Einsparvorschläge eingereicht werden müssen. Sie können sowohl das Angebot mit Sauna und Sprungturm als auch die Material- und Ausstattungsqualitäten betreffen. Mit der Durchführung der Ausschreibung ist ein erfahrenes Büro beauftragt worden.
Die Firma GMF war beauftragt worden, die standortspezifischen Rahmenbedingungen für den Neubau zu prüfen und ein Konzept zu erstellen, das in einem sogenannten Pflichtenheft mit Raum und Flächenprogramm beschrieben wird. Rat und Verwaltung haben mit der Ausarbeitung bereits Hinweise auf mögliche weitere anfallende Kosten bekommen, bevor überhaupt mit der eigentlichen Planung begonnen worden ist. Nach Meinung von GMF könnten beim Gebäude Mehrkosten in Höhe von 1,4 Mio Euro und bei der Technik in Höhe von rund 330.000 Euro entstehen. Weil das Baugelände in einem Hochwasserrückhaltebecken liegt und eine Hanglage aufweist werden Mehrkosten von 325.000 Euro prognostiziert. Zusätzliche Kosten entstehen u.a. außerdem durch die am 01. August in Kraft tretende neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und Honorare für Gutachter.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausarbeitung von GMF keine endgültigen Festlegungen enthält. Es ist lediglich eine Grundlage für das planerische Arbeiten geschaffen worden, die der Generalplaner, ein Architekt, leisten wird.

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