Tarifbedingungen
Tarif 1
Kinder ab 3 Jahren, Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, Schüler, Studenten, Wehrdienstleistende, Auszubildende, Zivildienstleistende, Arbietslose, Rentner, Sozialhilfeempfänger, Schwerbehinderte (80%, 100%).
Tarif 2
Personen vom vollendeten 14. Lebensjahr an, soweit sie nicht zum unter Tarif 1 genannten Kreis gehören.
Halbjahres- und Jahreskarten
Jahreskarten und Halbjahreskarten gelten ausschließlich für die Benutzung des Hallenbades.
Kombinierte Familienjahreskarte (gültig für Hallenbad und Freibad)
Als Familien gelten nur Eltern und Elternteile mit mindestens einem Kind in ihrem Haushalt. Als Familienmitglieder gelten nur unverheiratete Kinder im elterlichen Haushalt.
Pulheimer Familienpass
Inhaber des Pulheimer Familienpasses erhalten auf den jeweils gültigen Tarif eine Vergünstigung von 30%.
Ausstellung von Saison- und kombinierten Familienjahreskarten
Folgende Unterlagen werden benötigt:
1. Personalausweis
2. Meldebescheinigung
3. Aktuelles Passbild jedes Familienmitglieds
4. Berechtigungsnachweis (Schüler-/Studentenausweis u.a.) für Familienmitglieder nach dem vollendeten 14. Lebensjahr.
Ausstellung von Halbjahres- und Jahreskarten
Folgende Unterlagen werden benötigt:
1. Passbild
2. Entsprechender Berechtigungsnachweis für Personenkreis Tarif 1
Wichtige Hinweise:
Alle Jahres- und Saisonkarten sind nur mit Lichtbild (nicht älter als 2 Jahre) und Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes zu erhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass die o.a. Karten nur bei Vorlage der kompletten Unterlagen ausgehändigt werden können. Ab dem 16. Lebensjahr muss eine Schul- bzw. Ausbildungsbescheinigung vorgelegt werden.
In Bezug auf die Familiensaisonkarte ist zu beachten, dass Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung nicht als Familienmitglieder im Sinne der Gebührensatzung gelten.
Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr haben freien Eintritt.
Inhaber eines Familienpasses der Stadt Pulheim erhalten eine Vergünstigung in Höhe von 30% auf den jeweiligen Tarif.
