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Bund der Steuerzahler NRW e. V.
Herrn Harald Schledorn
Schillerstraße 14
40237 Düsseldorf
Abfallwirtschaftskonzept 2010 / Erhöhung des Mindestvolumens der grauen Restmüllgefäße auf 10 l pro Person und Woche - Ihr Bericht vom 08.12.2009 auf Ihrer Homepage
Sehr geehrter Herr Schledorn,
aufgrund Ihres Berichtes vom 08.12.2009 zur Pulheimer Abfallentsorgung, mit dem Sie zum wiederholten Male einen Sachverhalt verkürzt darstellen und dadurch einen falschen Eindruck erwecken, gebe ich Ihnen folgende Informationen zur Gegendarstellung an die Hand. Ähnliche Informationen, enthalten im offenen Brief auf der städtischen Homepage, sind bereits Ihrem ortsansässigen Mitglied, Herrn Werner Kauth im November zugesandt worden.
Die gleichen Informationen wurden im November auf der städtischen Homepage veröffentlicht. Der letzte Abschnitt - Bund der Steuerzahler - bezieht sich speziell auf Ihren Bericht vom 08.12.2009 und ergänzt die zuvor gegebenen Informationen.
Gebührensenkung
Die Gebührensätze für die Abfallgefäße sinken ab 2010 wie folgt:
Gefäßgröße Art Gebühr 2010 Gebühr 2009
40 Liter 14-täg. 83,87
60 Liter 14-täg. 116,71 129,77
80 Liter 14-täg. 149,63 173,03
120 Liter 14-täg. 216,07 259,55
240 Liter 14-täg. 417,06 *519,10
770 Liter wöch. 2.623,30 3.330,89
1.100 Liter wöch. 3.738,72 4.758,41
*120 l mit wöchentlicher Leerung / gleiches Volumen wie 240 / 14-tägl.
Die neue Gebührendegression führt zu einer Senkung zwischen 10,06% bei 60 l und 23,62% bei 1.100 l. Wer von 60 l auf 40 l umstellen kann und will spart 28,14%. Von diesen Gebührensenkungen profitieren rd. 95% der Haushalte absolut und 4-5% relativ, da sie eine etwas größere Abfalltonne vorhalten müssen.
Gerechtigkeit
Die gesamte Abfallmenge ist in Pulheim ausweislich des Abfallwirtschaftskonzeptes 2010 (Seite 13) kontinuierlich aufgrund der größeren Bevölkerungszahl (Seite 12) gestiegen. Insbesondere aufgrund der vermehrten Bioabfallsammlung und des gestiegenen Papierverbrauchs ist die Abfallmenge zusätzlich sogar pro Einwohner um 20 % (Seite 13) gestiegen.
Dagegen ist das Restmüllvolumen trotz gestiegener Bevölkerungszahl von rd. 112,8 Mio. auf rd. 67,5 Mio. Liter gesunken (Seite 12). Es hat sich demnach fast halbiert. Die Gesamttonnage des Restmülls ist jedoch lediglich um rd. 31% gesunken, wenn man die gestiegene Bevölkerungszahl berücksichtigt. Dies führt zu der Erkenntnis, dass in den vergangenen Jahren eine erhebliche Abfallverdichtung in den Restabfallgefäßen stattgefunden hat, dadurch Tonnen überfüllt werden bzw. vermehrt der Restmüll illegal entsorgt wird. Um u. a. diesen negativen Auswirkungen teilweise entgegen zu wirken, wurde das Mindestvolumen auf 10 l pro Person und Woche erhöht.
Insbesondere für Gebührenexperten wäre es leicht möglich gewesen, diese Zusammenhänge selbst zu erkennen, denn das Abfallwirtschaftskonzept 2010 ist auf der städtischen Homepage veröffentlicht. Bei Zweifeln hätten Sie sich bei der Stadtverwaltung Pulheim informieren können.
Die Weniger-Menge Restmüll verteilt sich heute auf andere Abfallfraktionen, da auch in Pulheim aufgrund der Entsorgungs-Angebote wie Bio- und Papiertonne und der Gebührengestaltung der Abfall wesentlich besser getrennt wird, als noch vor 17 Jahren.
Die nachfolgende Berechnung gemäß gerichtlich anerkanntem Schüttdichtefaktor hätte zudem zugelassen, dass das Mindestvolumen auch z. B. mit 15 l pro Person und Woche hätte festgesetzt werden können (Zitat aus der Ratsvorlage vom 10.11.2009 zur 7. Änderung der Abfallentsorgungssatzung):
„Vom Verwaltungsgericht Köln wurde mit Urteil vom 17.06.2008 (14 K 1025/07) folgende Methode zur Berechnung und Festlegung des Mindestvolumens pro Person und Woche anerkannt:
Teilung der Jahres-Restmülltonnage ohne Sperrmüll durch Einwohnerzahl und einen Schüttdichtefaktor zwischen 0,16 und 0,25 Kilogramm je Liter Volumen. Bezogen auf Pulheim führt dies zu folgenden Ergebnissen:
Berechnung Mindestvolumen Pulheim
Restmüllgewicht 10.022.000 kg
Einwohner 53.600
kg / E / Jahr 186,98 kg
kg / E / Woche 3,60 kg
Mindestvolumen bei Schüttdichtefaktor
0,16 kg / l = 22,47 l / E / Woche 0,21 kg / l = 17,12 l / E / Woche
0,17 kg / l = 21,15 l / E / Woche 0,22 kg / l = 16,34 l / E / Woche
0,18 kg / l = 19,98 l / E / Woche 0,23 kg / l = 15,63 l / E / Woche
0,19 kg / l = 18,92 l / E / Woche 0,24 kg / l = 14,98 l / E / Woche
0,20 kg / l = 17,98 l / E / Woche 0,25 kg / l = 14,38 l / E / Woche
Das neue Mindestvolumen von 10 l (bisher 7,5 l) pro Person und Woche liegt daher immer noch deutlich unter dem rechnerisch mittleren zulässigen Wert von rund 17,5 l.“
Mit der Abfallgebühr werden in Pulheim der Bio-Abfall, das Altpapier, die Sammlung der Elektrogroß- und -kleingeräte, die Schadstoffsammlung, die Weihnachtsbaum-, Grünschnitt- und Sperrmüllsammlung, das Vorhalten, Säubern und Anlegen der Containerstandorte und der Straßenpapierkörbe ohne Sondergebühren finanziert. Zudem ist die Samstagsannahme von Bauschutt und ähnlichen Abfällen nur zum Teil über Sondergebühren entgolten. Die Vorhaltekosten werden auch hierfür über das Volumen der Restabfalltonnen finanziert. Hinzu kommen die Abfallberatung und die Verbreitung des Abfallkalenders, von gelben und grauen Müllsäcken sowie die Beseitigung von wildem Müll im ganzen Stadtgebiet.
Ihnen ist bekannt, dass vielfach von anderen Kommunen für bestimmte Abfallfraktionen Sondergebühren erhoben werden. Zudem unterscheiden sich oftmals die Leistungen (Biotonnen-Leerung in Pulheim: 41 x pro Jahr, andernorts zum Teil 26 x im Jahr). Ihnen ist auch bekannt, dass u. a. daher die Gebührensätze der Kommunen gar nicht vergleichbar sind.
Kein Gebührensystem kann eine absolute Gerechtigkeit für jeden Einzelfall gewährleisten. Jedes derartige Massenverfahren erzwingt eine Typisierung, weil sonst der Verwaltungsaufwand nicht finanzierbar wäre. Ziel des neuen Konzeptes ist, eine größere Typengerechtigkeit, als bisher vorhanden, herzustellen.
Bisher wurden 1 - 4-Personenhaushalte gleich gestellt, in dem diese jeweils als kleinste Einheit die 60 l-Tonne bestellen konnten. Die Bürgerinnen und Bürger, die bereit waren, sich ihre Tonne mit dem unmittelbaren Nachbarn zu teilen bewegen sich zahlenmäßig im Promillebereich (ca. 60 von 18.000).
Mit der Einführung der 40 l-Tonne werden zukünftig 1-2 Personen-Haushalte, die den Abfall sorgfältig trennen und somit mit diesem Restmüllvolumen auskommen, entsprechend ihrer geringeren Abfallmenge geringere Gebühren zahlen.
Darüber verlieren Sie bedauerlicherweise in Ihrem Bericht vom 08.12.09 kein Wort.
Die Einführung der 40 l-Tonne ist aber nur sachgerecht möglich, wenn gleichzeitig zwei Schranken eingebaut werden: Die Berechnung einer Grundgebühr und die Erhöhung des Mindestvolumens.
Das beschlossene Mindestvolumen von 10 l pro Person und Woche führt dazu, dass eine vernünftige Staffelung der Restmüllgefäße je nach Personenzahl des Haushaltes oder des gesamten Grundstücks (bei Objekten mit mehreren Haushalten) entsteht. Die Staffelung führt dazu, dass mehr Personen auch mehr Gebühren zahlen müssen.
Belohnt wird nach wie vor der Haushalt, der Abfalle sorgfältig trennt, da er sich auf dem Gebührenniveau des für ihn geltenden Mindestvolumens bewegen kann.
Regelungen anderer Städte
Es wurde festgestellt, dass bei den meisten Städten der Region ein höheres Mindestvolumen gilt. Die Einstiegsgröße der Tonnen liegt oft bei 60 - 80 l. Die Gebührenregelungen sind auch aus diesem Grund nicht vergleichbar. Eine 40-l-Tonne gibt es z. B. im Rhein-Erft-Kreis ab 2010 nur in Pulheim.
Grundgebühr
Die Grundgebühr wird nicht zusätzlich erhoben, sondern ein Teil der Gesamtkosten wird den Abfallgefäßen pro Stück zugeordnet.
Die Grundgebühr entlastet die Nutzer größerer Tonnen, also z. B. größere Familien oder Grundstückseigentümer / Mieter (Mehrfamilienhäuser), die sich ein größeres Gefäß teilen. Diese haben mit den bisherigen hohen Tonnengebühren zur Entlastung der Ein- und Zweifamilienhausnutzer beigetragen. Die Grundgebühr ist berechtigt, denn insbesondere der Anteil der Bioabfall-Entsorgungskosten sinkt mit steigender Personenzahl, weil diese Kosten überwiegend aufgrund der Gartenabfälle grundstücksbezogen sind.
Entsorgungsgemeinschaften
Die vorgesehene Ablehnung neuer Entsorgungsgemeinschaften bezieht sich lediglich auf die, die darauf gründen, dass zwei Nachbargrundstücke zusammengefasst werden und somit fiktiv zu einem verschmelzen.
Die „natürlichen“ Entsorgungsgemeinschaften bei Mehrfamilienhäusern, die es auf vielen Grundstücken in der Stadt Pulheim gibt, werden nicht abgeschafft. Viele Haushalte ab einem Zwei-Parteien-Haus aufwärts teilen sich Ihre Abfallgefäße. Dies sind wesentlich mehr, als der Sonderfall „benachbarte Grundstücke“. Auch wenn letztere nur wenige Fälle ausmachen, wäre es ungerecht, weitere Fälle zuzulassen.
Hintergrund ist, dass insbesondere die überwiegend grundstücksbezogenen Bio-Abfälle Entsorgungskosten bei zwei Grundstücken verursachen, die zu einem nicht mehr vertretbaren Missverhältnis von Kosten und Gebühr führen. Insofern stellt die Neuregelung auch eine Grundkostenbeteiligung je Grundstück sicher und verhindert eine Verlagerung der Kosten auf andere. Sie wissen auch, dass die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes lediglich eine Empfehlung darstellt. Dieser muss allerdings, je nach den örtlichen Gegebenheiten, nicht zwangsweise gefolgt werden.
Luft in der Tonne
Es ist gerichtlich anerkannt, dass bei jedem Haushalt eine Reserve für im Laufe eines Jahres entstehende „Abfallspitzen“ vorhanden sein sollte, ohne sich Müllsäcke kaufen zu müssen.
(Der Beklagte kann bei der Veranschlagung der Behältergrößen außerdem Reserven für unvorhergesehene Situationen berücksichtigen, in denen mehr Müll anfällt, der ebenfalls mit den zur Verfügung stehenden Müllbehältern bewältigt werden muss. Die Rechtmäßigkeit des Anschlusszwangs wird daher nicht berührt, wenn die bereitgestellten Müllbehälter nicht voll ausgenutzt werden. OVG NW, Beschluss v. 30.09.1988 22 A 2100/86, S. 5; OVG NW, Urteil. v. 14.06.1982, a .a .O.)
Die grauen Abfallsäcke sollten nur im absoluten Ausnahmefall benutzt werden, denn mit dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ist es nicht vereinbar, dass ständig große Mengen von Restmüll-Abfallsäcken eingesammelt werden. Die früher vorhandenen räderlosen Tonnen wurden gerade wegen der durch Heben von Lasten entstehenden Rückenschäden abgeschafft.
Zeitpunkt der Umstellung / Auswirkung
Der Zeitpunkt der Umstellung des Systems wurde bewusst mit dem neuen Vertragsbeginn ab 2010 gewählt. Die aufgrund der diesjährigen europaweiten Ausschreibung erwarteten und nun eingetretenen Entgeltvorteile können sofort auch an die 4 - 5 % der Haushalte weitergegeben werden, die nun eine größere Tonne nehmen müssen. Hier geht es um eine Gebührenerhöhung von 129,77 € auf 149,63 € (+19,86 €) im Jahr für den Wechsel von der 60 l-Tonne auf eine 80 l-Tonne bzw. um 27,55 € / 43,04 € im Jahr für den Wechsel von einer 80 l-Tonne auf 100 l Volumen in Kombination zweier Tonnen bzw. auf die 120 l-Tonne.
Tatsache ist, dass die bisherige Satzungsregelung einige 4- und 5-Personen-Haushalte erheblich bevorteilt hat und diese nun mit dem weitaus größeren Teil der Haushalte gleichbehandelt werden. Sechs-Personen-Haushalte mussten bisher die 120 l-Tonne nutzen und können diese behalten, sparen allerdings im Jahr 43,48 € Gebühren.
Bund der Steuerzahler / Bericht vom 08.12.09
Ihr Bericht vom 08.12.2009 lässt Objektivität und Sorgfalt vermissen. Weder wurde die Stadt Pulheim vorab um Stellungnahme gebeten noch wurden allgemein zugängliche Informationen, z. B. von der städtischen Homepage, genutzt, um einen sachlichen Bericht unter Abwägung der o. g. Argumente zu verfassen.
Äußerst bedenklich ist darüber hinaus, dass Sie ein ordnungswidriges Verhalten eines Haushaltvorstandes einer fünfköpfigen Familie als Muster für eine angebliche Familienfeindlichkeit heraus stellen. Dass dieser sich öffentlich in einem Leserbrief zu diesem Fehlverhalten bekannte ersetzt nicht die Verpflichtung, den Sachverhalt aufzuklären, bevor die Stadt Pulheim öffentlich kritisiert wird.
Nach der bis zum 31.12.2009 gültigen Abfallentsorgungssatzung muss ein 5-Personen-Haushalt bereits heute mindestens eine 80-l-Tonne nutzen (5 x 7,5 l x 2 Wochen = 75 l, aufgerundet 80 l / 14-tägig). Der fragliche Haushalt ist seiner satzungsgemäßen Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen und hat eine bußgeldbewehrte Inanspruchnahme eines nicht satzungsgemäßen Gefäßes vorgenommen. Dies ist, wie Ihnen bekannt ist, deswegen kein Kavaliersdelikt, weil die ehrlichen Gebührenzahler die erschlichene Inanspruchnahme mitfinanzieren müssen. Auch hier gilt der Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Begehung einer Ordnungswidrigkeit schützt und bestraft werden kann.
Sie müssten zudem wissen, dass eine 120 l-Tonne fast die gleichen äußeren Abmessungen aufweist, wie die 60 l-Tonne mit zweitem Boden zur Volumenreduzierung oder die 80 l-Tonne mit etwas schlankerem Füllkörper. Dass es keine 100 l-Tonnen gibt, liegt an den europäischen Normen für Abfallbehälter und nicht am Unwillen der Stadt Pulheim.
Pulheim bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern eine insgesamt gerechtere Abfallentsorgung ab 2010 an, die für 4 -5 % der Haushalte zu einer etwas größeren Restmüll-Tonne mit etwas mehr Gebühren führt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die 95%-ige Mehrheit der Familien und Haushalte von der Neuregelung überhaupt nicht negativ betroffen ist, sondern sich über die Abfallgebührensenkung freut. Viele Klein-Familien, dazu gehören auch eine alleinerziehende Mutter mit ein oder zwei Kindern oder ein älteres Ehepaar und auch verwitwete Personen - zum Teil mit kleiner Rente -, können ihre Tonnengröße behalten bzw. sogar verkleinern und damit Gebühren sparen.
Ich habe mir erlaubt, dieses Schreiben den Fraktionen des Stadtrates zur Kenntnis zu geben und es auf der städtischen Homepage zu veröffentlichen.
Abschließend möchte ich zum wiederholten Male anbieten, mit der Stadt ein Informationsgespräch vor Veröffentlichung von Berichten des Bundes der Steuerzahler zu führen. Hierzu stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Gez. Thelen 18.12.09
Wolfgang Thelen
(Beigeordneter)